Mitglied werden

Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert?

Der Verein ASV Lunestedt e.V nimmt gerne noch weitere engagierte Mitglieder auf. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen um eine Mitgliedschaft zu beantragen.

Wie können Sie die Mitgliedschaft beantragen?

1. Fische müssen waidgerecht behandelt werden. Daher sollten Sie eine gültige Sportfischerprüfung abgelegt haben und optimalerweise einen Fischereischein besitzen. Wir nehmen auch Mitglieder ohne abgelegte Sportfischerprüfung auf (Angeln nur in Begleitung), erwarten dann aber, dass diese innerhalb eines Jahres nachgeholt wird.

2. Laden Sie sich den Aufnahmeantrag und das SEPA-Mandat herunter. Drucken Sie die Dokumente und füllen Sie diese vollständig aus. Bei Jugendmitgliedern muss hierbei einer der Erziehungsberechtigten gegenzeichnen.

3. Werfen Sie den Antrag in den ASV Lunestedt e.V Postkasten am Vereinslokal Zur Deutschen Eiche in Lunestedt oder senden Sie diesen postalisch an den 1. Vorsitzenden

4. Warten Sie auf die Kontaktaufnahme durch eines unserer Vorstandsmitglieder. Dort werden wir einen persönlichen Termin vereinbaren und eventuelle offene Fragen Klären.

5. Nach der Aufnahme und der Zahlung werden Ihnen alle benötigten Dokumente und die Berechtigungen zum Angeln an unseren Vereinsgewässern ausgehändigt.

Bei Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden, den 1. Schriftwart oder den 1. Kassenwart.

Mitgliedsbeiträge

Alle Gebühren sind, bis auf die Aufnahmegebühr Jahresgebühren

GebührenHöhe
Kinder bis 13 Jahre20 €
Jugendliche 14 – 17 Jahre30 €
Erwachsene / Rentner65 €
Passive ab 70 Jahre (Mind. 5 Jährige Mitgliedschaft)30 €
Familie110 €
Aufnahmegebühr bis 13 Jahre (einmalig)0 €
Aufnahmegebühr bis 14-17 Jahre15 €
Aufnahmegebühr Erwachsene/Rentner70 €
Aufnahmegebühr Familie70 €
Fangmeldung (nicht abgegeben)6 €
Arbeitsdienst 18 – 67 Jahre (nicht geleistet)50 €

Wichtige Dokumente

Verpflichtung einer Mitgliedschaft

Jedes Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Fischerei an das Fischereirecht und an die Regeln des Vereins und die Satzung zu halten. Insbesondere sind Fische waidgerecht zu behandeln und auch die Gewässer sowie Gewässeranlagen zu erhalten und zu pflegen.

Darüber hinaus ist jedes Mitglied ist verpflichtet seine Fänge zu dokumentieren und jährlich zum 31.10 eine Fangmeldung beim 1. Gewässerwart abzugeben. Nur so können wir den Fischbestand kontrollieren, eine nachhaltige Befischung und einen eventuell notwendigen Besatz sicherstellen. Bei Versäumnis die Fangmeldung abzugeben erheben wir eine Strafgebühr. Aktuell beträgt diese 6 €.

Daneben haben wir als Angelverein auch die Aufgabe die Gewässer zu pflegen. Damit dies reibungslos läuft wird dies in Terminen zum Arbeitsdienst organisiert. Wir erwarten von den Mitgliedern mindestens einmal jährlich an einem dieser Termine teilzunehmen. Die Termine finden das Jahr über verteilt statt. Für nicht geleistete Arbeitsdienste müssen wir leider eine Strafgebühr erheben. Aktuell beträgt diese 50€.